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Deutsch C2 · Lektion 4 · Einheit 4.1

Die Fachsprachprüfung

Aufbau und Anforderungen · ca. 10 Min.

Drei Teile, je zwanzig Minuten

Ärztinnen und Ärzte mit ausländischem Abschluss müssen in Deutschland in der Regel eine Fachsprachprüfung ablegen, bevor sie die Approbation oder eine Berufserlaubnis erhalten. Durchgeführt wird sie von den Ärztekammern, deren Verfahren sich im Detail unterscheiden können.

Typischerweise besteht die Prüfung aus drei Teilen von je etwa zwanzig Minuten. Zunächst führt der Prüfling ein simuliertes Anamnesegespräch mit einer Person, die einen Patienten spielt. Danach fasst er die Angaben schriftlich zusammen, häufig in Form eines Arztbriefs. Zum Schluss stellt er den Fall in einem Gespräch unter Kolleginnen und Kollegen vor.

Erwartet werden gute allgemeinsprachliche Kenntnisse und darüber hinaus sichere fachsprachliche Kenntnisse. Bewertet wird vor allem die Kommunikation: ob Fragen zielgerichtet gestellt, Fachbegriffe für Laien verständlich erklärt und Informationen korrekt weitergegeben werden.

Übung 1: Leseverstehen

Richtig oder falsch?

  1. Die Fachsprachprüfung wird von den Ärztekammern durchgeführt.
  2. Die Prüfung besteht aus einem einzigen Gespräch.
  3. Im zweiten Teil wird der Fall schriftlich dokumentiert.
  4. Bewertet wird vor allem das medizinische Faktenwissen.
Lösungen anzeigen
  1. richtig
  2. falsch – sie hat in der Regel drei Teile.
  3. richtig
  4. falsch – bewertet wird vor allem die Kommunikation.