Deutsch C2 · Lektion 3 · Einheit 3.7
Zusammenfassung und Wortliste
Das haben Sie gelernt · ca. 5 Min.
Das können Sie jetzt
- Sie können erklären, was Industrie 4.0 bedeutet und woher der Begriff stammt.
- Sie können über Risiken vernetzter Anlagen sachlich diskutieren.
- Sie unterscheiden Pflicht, Verbot, Erlaubnis und Empfehlung in Vorschriften sicher.
- Sie können ein Regelwerk für Entscheidungsträger zusammenfassen.
Wortliste
Alle neuen Wörter
- das cyber-physische System
- der digitale Zwilling
- die vorausschauende Wartung
- die Stillstandzeit, die Stillstandzeiten
- die Cybersicherheit
- der Sensor, die Sensoren
- der Verschleiß
- das Lager, die Lager
- die Fertigungslinie, die Fertigungslinien
- die Gefährdungsbeurteilung, die Gefährdungsbeurteilungen
- die Risikobeurteilung, die Risikobeurteilungen
- die Schutzeinrichtung, die Schutzeinrichtungen
- der Gefahrenbereich, die Gefahrenbereiche
- die Betriebsanweisung, die Betriebsanweisungen
- die Unterweisung, die Unterweisungen
- das Inverkehrbringen
- anlaufen
- verschleißen
- einbinden
- abbilden
- untersagt
- zulässig
- erforderlich
- angreifbar
Quellen
Alle Texte dieser Lektion sind eigenständig verfasst. Fakten zu Industrie 4.0, Maschinenverordnung und Arbeitsschutz stützen sich auf die folgenden Quellen (abgerufen im Oktober 2026).
- Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: Aktueller Begriff Industrie 4.0 – https://www.bundestag.de/resource/blob/474528/cae2bfac57f1bf797c8a6e13394b5e70/industrie-4-0-data.pdf
- Pfeiffer, S. (2017): The Vision of „Industrie 4.0“ in the Making – a Case of Future Told, Tamed, and Traded. In: NanoEthics 11, S. 107–121 – https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC5383681/
- Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen – https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2023/1230/oj
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen – https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__5.html