Deutsch C2 · Lektion 5 · Einheit 5.1
Das Krankenversicherungssystem
Gesetzlich oder privat? · ca. 15 Min.
Zwei Säulen
In Deutschland besteht eine allgemeine Pflicht zur Krankenversicherung. Den weitaus größten Teil der Bevölkerung versichern die gesetzlichen Krankenkassen: Im Jahresdurchschnitt 2024 waren es rund 74,5 Millionen Menschen, also knapp neun von zehn Einwohnern.
In der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich der Beitrag nach dem Einkommen, nicht nach dem persönlichen Gesundheitsrisiko. Familienangehörige ohne eigenes Einkommen können unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei mitversichert werden. Dahinter steht das Solidaritätsprinzip.
Die private Krankenversicherung steht vor allem Selbstständigen, Beamtinnen und Beamten sowie Angestellten oberhalb einer bestimmten Einkommensgrenze offen. Hier hängen die Beiträge unter anderem vom Alter und vom Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss ab.
Welche Leistungen die gesetzlichen Kassen bezahlen, beruht wesentlich auf der Bewertung von Nutzen und Schaden. Eine wichtige Rolle spielt dabei das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen, das 2004 gegründet wurde und unabhängige, wissenschaftlich fundierte Gutachten erstellt.
| Grundsatz: Die Gesunden tragen die Kranken mit | das Solidaritätsprinzip |
| Versicherung von Angehörigen ohne eigenen Beitrag | die Familienversicherung |
| Einkommen, ab dem man sich privat versichern darf | die Versicherungspflichtgrenze |
| Bewertung von Nutzen und Schaden einer Behandlung | die Nutzenbewertung |
Übung 1: Leseverstehen
Richtig oder falsch?
- Knapp neun von zehn Menschen in Deutschland sind gesetzlich versichert.
- In der gesetzlichen Versicherung hängt der Beitrag vom Gesundheitszustand ab.
- Angehörige ohne Einkommen können beitragsfrei mitversichert sein.
- Das IQWiG entscheidet allein, welche Leistungen bezahlt werden.
Lösungen anzeigen
- richtig
- falsch – er richtet sich nach dem Einkommen.
- richtig
- falsch – es erstellt Gutachten zur Bewertung von Nutzen und Schaden.