Deutsch C2 · Lektion 2 · Einheit 2.3
Normen, Richtlinien, Verordnungen
Wer regelt was? · ca. 15 Min.
Vom Normalienausschuss zur Maschinenverordnung
Normen sind im Maschinenbau allgegenwärtig: Sie legen fest, wie eine Schraube beschaffen ist, wie eine technische Zeichnung aufgebaut wird oder wie man das Risiko einer Maschine beurteilt. In Deutschland ist dafür vor allem das Deutsche Institut für Normung zuständig, kurz DIN.
Seine Geschichte beginnt im Maschinenbau selbst: Im Jahr 1917 wurde ein Normalienausschuss für den Maschinenbau gegründet, aus dem noch im selben Jahr der Normenausschuss der deutschen Industrie hervorging. Den heutigen Namen trägt die Organisation seit 1975.
Normen sind grundsätzlich freiwillig. Verbindlich werden sie erst, wenn ein Gesetz oder ein Vertrag auf sie verweist. Anders verhält es sich mit europäischen Rechtsakten: Eine Richtlinie muss erst in nationales Recht umgesetzt werden, eine Verordnung gilt dagegen unmittelbar in allen Mitgliedstaaten.
Genau dieser Unterschied betrifft derzeit die Branche. Die bisherige Maschinenrichtlinie wird ab dem zwanzigsten Januar zweitausendsiebenundzwanzig durch eine Maschinenverordnung abgelöst. Sie gilt dann direkt und greift Themen auf, die bei der alten Richtlinie noch keine Rolle spielten, etwa vernetzte Maschinen, Cybersicherheit und Systeme mit künstlicher Intelligenz.
Übung 3: Leseverstehen
Richtig oder falsch?
- Das DIN entstand ursprünglich aus dem Maschinenbau.
- Normen sind immer gesetzlich verpflichtend.
- Eine europäische Verordnung muss erst in nationales Recht umgesetzt werden.
- Die neue Maschinenverordnung berücksichtigt auch Cybersicherheit.
Lösungen anzeigen
- richtig
- falsch – sie sind grundsätzlich freiwillig und werden erst durch Verweise verbindlich.
- falsch – das gilt für Richtlinien; eine Verordnung gilt unmittelbar.
- richtig